Wir behandeln auch gesetzlich Versicherte

Das Systemversagen um mangelnde Therapieplätze frustriert Patienten und Behandler gleichermaßen. Wir haben uns nun entschieden, gesetzlich Versicherte auf der Suche nach einem Therapieplatz zu unterstützen und bieten daher ab sofort auch das Kostenerstattungsverfahren an. Rechtliche Hintergründe dazu finden Sie in § 13 Abs. 3 SGB V.

Das Kostenerstattungsverfahren müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Wir unterstützen Sie gern bei Ihrem Antrag. Mehr Informationen finden Sie auch hier.

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Wir laden ein: Fortbildung Prävention sexueller Missbrauch

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