Einverstanden?

Eine Vorstellung eines Kindes / Jugendlichen in unserer psychotherapeutischen Praxis kann bei getrennt lebenden Eltern nur dann erfolgen, wenn beide Sorgeberechtigten damit einverstanden sind. Sofern nicht beide Sorgeberechtigten am Erstgespräch teilnehmen können, bitten wir Sie eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht-anwesenden Elternteils mitzubringen. Gern lassen wir Ihnen im Vorfeld auf Nachfrage auch einen Vordruck zukommen.

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In eigener Sache

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